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My German letter to the Auslanderbehore

 
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jasonconga



Joined: 01 Dec 2005
Posts: 36
Location: the black forest

PostPosted: Sun May 07, 2006 7:18 pm    Post subject: My German letter to the Auslanderbehore Reply with quote

please don't think that I was able to write this alone, not even close!


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Freiburg, den 10. Mai 2006



Betreff: Verl�ngerung meiner Arbeitserlaubnis




Sehr geehrter Herr So and So,



bezugnehmend auf unser Treffen von 26. April 2006 m�chte ich diese Gelegenheit nutzen, Ihnen darzulegen, dass ich die notwendigen Voraussetzungen f�r eine Verl�ngerung meiner Arbeitserlaubnis erf�lle.


Meine Arbeitserlaubnis wurde mir am 14. April 2003 erteilt. Im April 2004 habe ich eine 2-j�hrige Verl�ngerung erhalten. Ich habe mich am 14. M�rz 2006 an die Ausl�nderbeh�rde gewendet, um erneut eine Verl�ngerung zu erhalten, bekam aber wegen einer �nderung der Gesetzeslage stattdessen nur eine 90-t�gige Verl�ngerung (Fiktionsbescheinigung).

Seit �ber drei Jahren bin ich als selbstst�ndiger Englischdozent in Freiburg und Umgebung t�tig. Im Rahmen dieser T�tigkeit arbeite ich f�r die prestigetr�chtigsten Hochschulen S�dbadens: die Albert-Ludwigs Universit�t in Freiburg, die Fachhochschule in Furtwangen und die Berufsakademie in L�rrach. Daneben bin ich u.a. �ber das Carl-Schurz-Haus f�r eine Reihe von regionalen und �berregionalen Firmen sowie f�r Tochtergesellschaften amerikanischer Konzerne t�tig. Alle diese Einrichtungen sind der Ansicht, auf meine F�higkeiten als Muttersprachler nicht verzichten zu k�nnen, wie sich auch aus den beigef�gten Erkl�rungen ergibt. Ich unterrichte Personen, die sich in ihrem Beruf flie�end auf Englisch verst�ndigen k�nnen und daher ihre Sprachkenntnisse perfektionieren m�ssen. Dies kann nur ein Muttersprachler vermitteln. Au�erdem kommt es oft zu Fragen, die nur ein Muttersprachler zu beantworten in der Lage ist. Aufgrunddessen kann meine T�tigkeit nicht durch einen entsprechend ausgebildeten deutschen Englischdozenten ausge�bt werden und diese Firmen und Hochschulen sind auf mich angewiesen.

Die Eink�nfte aus meiner T�tigkeit als Englischdozent reichen aus, um meinen Lebensunterhalt vollkommen unabh�ngig von staatlicher oder sonstiger Unterst�tzung zu bestreiten, wie meinen Einkommenssteuererkl�rungen f�r die Jahre 2003, 2004 und 2005 entnommen werden kann. Mein Einkommen ist auch f�r die Zukunft gesichert, wie Sie dem beiliegenden, vollst�ndigen Arbeitsplan f�r das Jahr 2006 entnehmen k�nnen.

Da Sie mir im April 2003 eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erteilt und diese im April 2004 auf zwei Jahre verl�ngert haben, habe ich darauf vertraut, mir in Freiburg eine Existenz aufbauen zu k�nnen. Auf dieser Vertrauensbasis habe ich mit Blick auf die Zukunft innerhalb der letzten drei Jahre hier eine Existenz gegr�ndet und bin enge pers�nliche Bindungen eingegangen.

Nach meiner Ansicht sind damit die Voraussetzungen erf�llt, meine Aufenthaltserlaubnis zu verl�ngern, es sind sogar die Voraussetzungen f�r die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach � 21 Abs. 4 AuslG erf�llt. Meinem Arbeitsplan f�r das Jahr 2006, den ich Ihnen gerne mit diesem Brief zukommen lasse, k�nnen Sie entnehmen, dass ich meine �geplante T�tigkeit� als selbstst�ndiger Englischdozent in S�dbaden erfolgreich verwirklicht habe.

Dar�ber hinaus erf�lle ich die Voraussetzungen des � 21 Abs. 1 AuslG. Darin wird �ein �bergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bed�rfnis� verlangt. An der Universit�t unterrichte ich den Kurs American Newspapers, f�r den ein qualifizierter amerikanischer Dozent gebraucht wird. Zus�tzlich zu meinem Abschluss als Bachelor of Arts (Psychologie) von einer der renommiertesten Universit�ten in den USA (Northern Arizona University) und Erfahrungen in der Journalistik habe ich ein in Deutschland anerkanntes Zertifikat f�r die Erteilung englischen Sprachunterrichts erworben � das Teaching English as a Foreign Language Zertifikat(T.E.F.L.). Des Weiteren unterrichte ich amerikanische Landeskunde beim ISW (Institut f�r Sprachen und Wirtschaft). Mehrere Firmen, f�r die ich gearbeitet habe, sind Tochterfirmen amerikanischer Firmen. Um die Verst�ndigung mit ihrem Hauptquartier zu erleichtern, ben�tigen diese die Mitarbeit amerikanischer Dozenten, da hierbei Feinheiten der englischen Sprache von au�erordentlicher Bedeutung sind. Nur ein Muttersprachler kann diese unterrichten.

Leider stellen die Hochschulen und Firmen, f�r die ich arbeite, nur in den seltensten F�llen Dozenten fest an, da sich dies finanziell nicht f�r sie rechnet. Deshalb bleibt mir bedauerlicherweise die M�glichkeit einer Festanstellung in meinem Beruf verschlossen und ich k�nnte meiner T�tigkeit als Dozent nicht mehr nachgehen, wenn meine Arbeitserlaubnis nicht verl�ngert wird.


Die als Regelfall des � 21 Abs. 1 AuslG angegebene Voraussetzung der Investition von 1 Mio. EUR und der Schaffung von zehn Arbeitspl�tzen ist nur ein Beispiel f�r die Erf�llung der gesetzlichen Voraussetzungen. F�r die von mir angebotene T�tigkeit ben�tige ich kein Eigenkapital und kann keine Mitarbeiter besch�ftigen. Es ist eine h�chst pers�nliche T�tigkeit, die auf dem Vertrauen meiner Kunden in meine pers�nlichen sprachlichen F�higkeiten und in meine Qualifikationen als Dozent beruht. Die von mir angebotene T�tigkeit erf�llt, wie dargelegt, die gesetzlichen Voraussetzungen, auch wenn die im Gesetz aufgef�hrten Bestimmungen nicht erf�llt ist.

Mir ist bewusst, dass die Bedingungen f�r die Neuerteilung einer Arbeitserlaubnis versch�rft wurden. Jedoch meine ich, gem�� �21 Abs. 4, einen Anspruch auf Verl�ngerung des von mir bereits erworbenen Status zu haben. Die Voraussetzungen f�r die Erteilung einer Arbeitserlaubnis habe ich nach der damals geltenden Rechtslage zu Ihrer Zufriedenheit erf�llt. Die Verl�ngerung der Arbeitserlaubnis von seiten Ihrer Beh�rde hat mich darin best�tigt, dass ich meine T�tigkeit erfolgreich verwirklicht habe, und mich darin best�rkt, diese weiter auszubauen um mich noch intensiver in Deutschland zu integrieren.

Im Hinblick auf �21 Abs. 2 AuslG m�chte ich dar�ber hinaus auf Art. I und II des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 29. Oktober 1954 verweisen. Danach haben Amerika und Deutschland ein besonderes Verh�ltnis, und Amerikanern ist eine freie Bet�tigung in Deutschland m�glich.

Um etwas pers�nlicher zu werden: Ich liebe es, in Deutschland zu leben. Ich komme aus einem der wohlhabendsten und sch�nsten Orte der Welt (S�dkalifornien), den ich aber gerne und aus freien St�cken f�r ein Leben in Freiburg aufgegeben habe. In Deutschland bin ich wegen einer Frau, die ich vor mehr als 4 Jahren kennen gelernt habe und mit der ich bis heute eine gl�ckliche Beziehung f�hre. Aufgrund dieser pers�nlichen Bindung habe ich nicht vor, in naher Zukunft in meine Heimat zur�ckzukehren.

Ich kenne mich aus in der Bundespolitik und interessiere mich auch f�r lokale Angelegenheiten der Freiburger Region. Dar�ber hinaus verstehe ich auch etwas Badisch. Firmen und Hochschulen in der gesamten Region sind auf meine Arbeit angewiesen. Meine Arbeitgebern sind sehr mit meiner Arbeit zufrieden, ebenso wie meine Sch�ler, seien es Anw�lte, Studenten, Hausfrauen oder Arbeitslose. Mein Beruf als Englischdozent in Freiburg und Umgebung bereitet mir gro�e Freude. Ich arbeite gerne hier, und ich lebe gerne in dieser sch�nen Region. Zu meinen Nachbarn habe ich ebenso gutes und freudliches Verh�ltnis wie zu der B�ckerin von der B�ckerei gegen�ber meiner Wohnung, von meiner Freundin und meinen Freunden ganz zu schweigen. Ohne jeglichen Zweifel l�sst sich sagen, dass ich mich vollst�ndig in Deutschland integriert habe.


Beigef�gt finden Sie meinen aktuellen Arbeitsplan, meine Gesch�ftskarte und Briefe von einigen meiner Kunden, die meine Position unterst�tzen.



Ich hoffe auf Ihr Verst�ndis und freue mich auf Ihre Antwort!




Besten Dank und mit freundlichen Gr��en,



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Steppenwolf



Joined: 30 Jul 2006
Posts: 1769

PostPosted: Wed Sep 20, 2006 5:50 am    Post subject: Reply with quote

Viel GLueck!
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nelly06



Joined: 18 Sep 2006
Posts: 22
Location: Japan

PostPosted: Wed Sep 20, 2006 4:35 pm    Post subject: Reply with quote

Hi Jasonconga,

what was the reaction of the Auslaenderbehoerde? I personally find it a bit overwhelming, but did it work?
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jasonconga



Joined: 01 Dec 2005
Posts: 36
Location: the black forest

PostPosted: Wed Sep 20, 2006 9:11 pm    Post subject: Reply with quote

This has been �put on hold�until november 30th. I am on my last day of two month trip to south america, will be in germany in 2 days and am looking forward to seeing what that letter from the regierungspresidium has to say!
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Deicide



Joined: 29 Jul 2006
Posts: 1005
Location: Caput Imperii Americani

PostPosted: Thu Sep 21, 2006 11:58 am    Post subject: Reply with quote

jasonconga wrote:
This has been �put on hold�until november 30th. I am on my last day of two month trip to south america, will be in germany in 2 days and am looking forward to seeing what that letter from the regierungspresidium has to say!


I still don't understand why you just don't marry your girlfriend of 4 years and then all of the problems go away...it would be so easy...sheesh...
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